Hallo
Da ich bald meine Winterräder montieren werde ist mir in meinem Gutachten zur ABE folgende Auflage aufgefallen.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Jetzt habe ich eine Dumme Frage:
Ist das nur eine Bescheinigung die ich mitführen muss?
Mini-N el*2001/116*0343*02
Da ich bald meine Winterräder montieren werde ist mir in meinem Gutachten zur ABE folgende Auflage aufgefallen.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Jetzt habe ich eine Dumme Frage:
Ist das nur eine Bescheinigung die ich mitführen muss?
Mini-N el*2001/116*0343*02